7778
|
|
||||||
| www.untertages.de | ||||||
|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | MPREIS Warenvertriebs GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : MPREIS Warenvertriebs GmbH Firmenbuchnummer : 43603y Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Landeck Bezirkshauptmannschaft Lienz Bezirkshauptmannschaft Reutte Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : MPREIS Warenvertriebs GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Reisebüros<2472> : Reisebüro Teilberechtigung LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Filialisierter Lebensmitteleinzelhandel LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung LG Tabaktrafikanten<2098> : Tabakverkaufsstelle i.V.m. sonstigem Tabakverkaufsstellen i.V.m. Handel LI Bäcker<2380> : LI Fleischer<2386> : Fleischer Gewerbeberechtigungen aufrecht H.-Trafik. : seit: Freitag, 03. April 2009GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 02. April 2009GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. November 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 24. Oktober 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 24. September 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 05. September 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 27. August 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 29. Mai 2008GF: - S.-Trafik. : seit: Montag, 05. Mai 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 04. März 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 29. Februar 2008GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 07. Dezember 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 29. November 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 03. September 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 30. Juli 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 06. Juli 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 11. Mai 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Montag, 26. Februar 2007GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 30. Jänner 2007GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Freitag, 15. Dezember 2006GF: - Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem. § 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gem.§ 94 Z 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung vvon Fahrausweisen inländischer und Ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: Barbara Mölk Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Dienstag, 05. Dezember 2006GF: - Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Montag, 04. Dezember 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 07. November 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 07. September 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 10. März 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 01. Februar 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 13. Jänner 2006GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 23. November 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 18. August 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 04. April 2005GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 26. November 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 28. Oktober 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 06. Oktober 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 28. September 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) hier eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Mittwoch, 22. September 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 19. Juli 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 09. April 2004GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 23. Dezember 2003GF: - Handelsgewerbe gem. Par 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO1973, beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 27. Oktober 2003GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 21. August 2003GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 12. Dezember 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 25. November 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 17. Oktober 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 14. Oktober 2002GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Dienstag, 21. Mai 2002GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 12. Dezember 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 26. November 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel eingeschränkt auf in diesem Standort eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 03. September 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 02. Juli 2001GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001 Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 13. Dezember 2000GF: - Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 12. Dezember 2000GF: - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandel Nunmehr: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Ziffer 25 GewO 1973 eingeschränkt auf den Einzelhandelhier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt. Verst. v. 14.2.2001. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 20. November 2000GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 29. März 2000GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 17. November 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel,lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 16. Juli 1999GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973), beschränkt auf den Einzelhandel, hier eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 13. Juli 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 GewO 1994, beschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 25. Mai 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 18. März 1999GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem. Par.124 Z.10 GewO1994, beschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst.v. 24.1.2002, 2-Gew-00430e/2002! : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Donnerstag, 26. November 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. Oktober 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmittel, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994,eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 29. Juni 1998GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genuszmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Freitag, 03. Oktober 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. Juni 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.9.1.2002. : seit: Mittwoch, 18. Juni 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr:Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Freitag, 10. Jänner 1997GF: - Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 09. Jänner 1997GF: - Handel gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittelnsowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Dienstag, 17. September 1996GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 01. August 1996GF: - H.-Trafik. : seit: Donnerstag, 25. April 1996GF: - Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- undHaushaltsartikeln gem.Par.345 Abs.8 Zif.2 I.V.M. Par.46 Abs.3 Gewo 1994. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.16.1.2002. : seit: Mittwoch, 08. November 1995GF: - Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 09. Oktober 1995GF: - Handel gem.Par. 124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln undWasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. September 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmittel sowie Wasch- und Putzmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränktauf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Dienstag, 05. September 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 04. September 1995GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 22. Mai 1995GF: - Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: - Handel gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenktauf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt aufden Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch- und Putzartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt aufden Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994 beschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln,Wasch- und Putzmitteln. : seit: Montag, 16. Mai 1994GF: - Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.17.1.2002. : seit: Donnerstag, 07. Oktober 1993GF: - Handelsgewerbe gem. Par.126 Zif.14 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln-,Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. September 1993GF: - Handel gem. Par.160 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf denEinzelhandel, lt.Verst.v.10.1.2002. : seit: Montag, 07. Juni 1993GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Donnerstag, 06. August 1992GF: - Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Eh mit Lebens- U. Genussmitteln, Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbegem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 13. Juli 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Besch.v.29.1.2002, 3.0 A-1641/1-02. : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hiereingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Änderung in: Handelsgewerbe gem. Par.124Z.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt. Verst. v. 8.1.2002 - rk. 3.1.2002! : seit: Donnerstag, 25. Juni 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch-, Putz- und Haushaltsmitteln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 23. März 1992GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln.Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Freitag, 20. März 1992GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Mittwoch, 16. Oktober 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. : seit: Dienstag, 13. August 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, hier jedoch beschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.4.1.2002. : seit: Montag, 22. Juli 1991GF: - Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel, hier eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- U. Genussmitteln U. Wasch-, Putz- U. Haushaltsartikeln. Nunmehr: Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.3.1.2002. : seit: Montag, 22. April 1991GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Wasch-, Putz- und Haushaltsartikeln, lt.Verst. V.8.1.1991, 2C-18.218/6. : seit: Montag, 15. Oktober 1990GF: - Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 22. Juni 1990GF: - Handel gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 10. Mai 1990GF: - Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 15. September 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 16. Juni 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, 26.2.1992, 11.201/1C. : seit: Donnerstag, 16. März 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 04. Jänner 1989GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Mittwoch, 13. Juli 1988GF: - Fleischergewerbe gem.Par.94 Zif.16 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: - FLEISCHERGEWERBE GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Donnerstag, 28. April 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. April 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 04. Februar 1988GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln, lt.Verst.V. 26.2.1992, 9643/1B. erweitertauf Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel, lt.Verst.V. 30.7.1992, 9643/1D. : seit: Montag, 14. Dezember 1987GF: - FLEISCHER GEM.PAR.94 ZIF.16 GEW.O.1973. : seit: Mittwoch, 02. Dezember 1987GF: Erwin Arnold Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 30. November 1987GF: - Baecker gem.Par.94 Zif.1 Gew.O.1973. : seit: Dienstag, 30. Juni 1987GF: Mathias Mölk Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 08. Mai 1987GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 20. März 1987GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 12. Dezember 1986GF: - Handelsgewerbe - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 - eingeschränkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 18. September 1986GF: - Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), eingeschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 02. September 1986GF: - Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: - Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1986GF: - Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 02. Mai 1986GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Dienstag, 17. Dezember 1985GF: - Handel (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gewo 1973), beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 11. Oktober 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Z.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 01. Juli 1985GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 28. Juni 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 21. Juni 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Donnerstag, 02. Mai 1985GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 15. Februar 1985GF: - Handelsgewerbe beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Donnerstag, 14. Februar 1985GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 23. November 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 24. September 1984GF: - Handel - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973- beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handel gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973,beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) eingeschränkt auf die Ausübung in diesem Standort eingeschränkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 (1) Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O., beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. Nunmehr:Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementiertenHandelsgewerbe), lt.Verst.v.21.10.2003. : seit: Montag, 06. August 1984GF: Mag. Anton Mölk Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Montag, 06. August 1984GF: - H.-Trafik. : seit: -GF: - H.-Trafik. : seit: -GF: - H.-Trafik. : seit: -GF: - Gewerbeberechtigungen ruhend Reisebüro gemäß § 94 Ziffer 56 GewO 1994, beschränkt auf die Ausgabe, Vermittlung und Besorgung von Fahrausweisen inländischer und ausländischer Verkehrsunternehmen jeder Art : seit: Mittwoch, 06. Dezember 2006GF: - Schalserstraße 24 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Pernter GabrieleDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Pernter Gabriele Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Pernter Gabriele Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Freizeitbetriebe<2493> : Automatenbetriebe - Spielautomatenkaufleute: Aufstellen FG Gastronomie<2444> : Cafes, Espresso, Cafe-Konditorei Gasthäuser, Restaurants LI Konditoren (Zuckerbäcker)<2383> : Konditoren Gewerbeberechtigungen aufrecht Gastgewerbe gemäß § 111 Abs 1 Z 2 GewO 1994, in der Betriebsart "Restaurant" : seit: Sonntag, 01. April 2007GF: - Gastgewerbe gemäß Par 111 Abs 1 Z 2 GewO 1994 in der Betriebsart Cafe. : seit: Donnerstag, 01. Jänner 2004GF: - Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung gemäß § 94 Zi ffer 40 Gewerbeordnung1994 : seit: Donnerstag, 01. Jänner 2004GF: - Vermietung und Aufstellen von Spielautomaten. : seit: Montag, 25. Oktober 1999GF: - Kirchgasse 2 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Kapeller Wolfgang GeorgDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Kapeller Wolfgang Georg Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Kapeller Wolfgang Georg Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Bäcker<2380> : Gewerbeberechtigungen aufrecht Bäcker gemäß § 94 Ziffer 19 Gewerbeordnung 1994 : seit: Sonntag, 01. April 2001GF: - Postgasse 3 6200 Jenbach mail : brot@kapeller-semmel.at;web : http://www.kapeller-semmel.at/ ----------------------------------------------------------------------------- Berger NoraDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Berger Nora Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Berger Nora Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Bekleidungsgewerbe<2357> : Änderungsschneidereien Gewerbeberechtigungen aufrecht Änderungsschneiderei gem. § 1 Z 1 Teilgewerbe - Verordnung : seit: Samstag, 01. März 2008GF: - Schalserstraße 1a 6200 Jennbach ----------------------------------------------------------------------------- Götz MonikaDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Götz Monika Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Götz Monika Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LG Textilhandel<2013> : Einzelhandel Meterware, Wirk-, Strick- und Kurzware, Kleinware LI Bekleidungsgewerbe<2357> : Damenkleidermacher Gewerbeberechtigungen aufrecht Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gem.Par.124 Zif.10 GewO 1 994, eingeschränkt aufden Einzelhandel mit Textilien insbesondere mit Wollwaren, Garnen und textilen Handarbeitsmaterialien. : seit: Freitag, 31. März 2000GF: - Damenkleidermachergewerbe. : seit: Mittwoch, 08. Juli 1992GF: - Buch, Maurach 279A 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Helmut Mauracher KEGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Helmut Mauracher KEG Firmenbuchnummer : 163482s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Helmut Mauracher KEG Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Bekleidungsgewerbe<2357> : Herrenkleidermacher Gewerbeberechtigungen aufrecht Herrenkleidermacher gem.Par.94 Zif.23 GewO 1994. : seit: Montag, 20. September 1999GF: Helmut Mauracher Quellenweg 1 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- ARBÖ Betriebsgesellschaft mbH.Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : ARBÖ Betriebsgesellschaft mbH. Firmenbuchnummer : 215685i Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Landeck Bezirkshauptmannschaft Lienz Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : ARBÖ Betriebsgesellschaft mbH. Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Kraftfahrzeugtechniker<2382> : Kraftfahrzeugtechniker Gewerbeberechtigungen aufrecht Kraftfahrzeugtechniker gem. § 94 Z. 43 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 31. März 2005GF: - Kraftfahrzeugtechniker gem. § 94 Z. 43 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 31. März 2005GF: - Kraftfahrzeugtechniker gem. § 94 Z. 43 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 31. März 2005GF: - Kraftfahrzeugtechniker gem. § 94 Z. 43 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 31. März 2005GF: - Kraftfahrzeugtechniker gem. § 94 Z. 43 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 31. März 2005GF: - Kraftfahrzeugtechniker gem. § 94 Z. 43 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 31. März 2005GF: - Kraftfahrzeugtechniker gem. § 94 Z. 43 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 31. März 2005GF: - Kraftfahrzeugtechniker gem. § 94 Z. 43 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 31. März 2005GF: - Kraftfahrzeugtechniker gem. § 94 Z. 43 GewO 1994 : seit: Montag, 03. Jänner 2005GF: Gottfried Moser St. Margarethen 154e 6200 Buch bei Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Atzl JohannDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Atzl Johann Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Atzl Johann Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Kraftfahrzeugtechniker<2382> : Kraftfahrzeugtechniker Gewerbeberechtigungen aufrecht Kraftfahrzeugtechnik (Handwerk) gemäß § 94 Ziffer 43 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf die Wartung und Reparatur von statio nären Motoren : seit: Donnerstag, 19. Juni 2008GF: - Maurach 202 6200 Buch bei Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Eder ReneDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Eder Rene Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Eder Rene Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Kraftfahrzeugtechniker<2382> : Kraftfahrzeugtechniker Gewerbeberechtigungen aufrecht Kraftfahrzeugtechnik gem.Par.94 Zif.43 GewO 1994. : seit: Montag, 01. September 2003GF: - Maurach 209d/Top 11 6200 Buch ----------------------------------------------------------------------------- Euro-KFZ-Service Hechenleitner KGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Euro-KFZ-Service Hechenleitner KG Firmenbuchnummer : 251063k Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Euro-KFZ-Service Hechenleitner KG Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Kraftfahrzeugtechniker<2382> : Kraftfahrzeugtechniker Gewerbeberechtigungen aufrecht Kraftfahrzeugtechnik gemäß § 94 Ziffer 43 Gewerbeordnung 1994 : seit: Freitag, 06. August 2004GF: Alois Hechenleitner St. Margarethen 154c 6200 Buch bei Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Gratz HubertDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Gratz Hubert Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Gratz Hubert Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : KFZ-Verleih LG Fahrzeughandel<2047> : Handel mit Kraftfahrzeugzubehör und Ersatzteilen Neuwagenhändler (mit Importeurvertrag) LI Kraftfahrzeugtechniker<2382> : Kraftfahrzeugtechniker Gewerbeberechtigungen aufrecht Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B) Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen, deren Bestandteilen und Zubehoer. : seit: Donnerstag, 26. Juni 1980GF: - KFZ-MECHANIKERGEWERBE. : seit: Donnerstag, 10. Juni 1976GF: - Gewerbeberechtigungen ruhend Verleih von KFZ, beschraenkt auf 2 Pkw. gestrichenWurde 'beschraenkt auf 2 Pkw' V.31.12.76, 1-1203/4. : seit: Freitag, 19. Jänner 1973GF: - Schieß-Standstraße 4 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Auto-Linser Gesellschaft m.b.H. & Co. KGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Auto-Linser Gesellschaft m.b.H. & Co. KG Firmenbuchnummer : 18995i Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Auto-Linser Gesellschaft m.b.H. & Co. KG Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LG Fahrzeughandel<2047> : Handel mit Kraftfahrzeugzubehör und Ersatzteilen Neuwagenhändler (mit Importeurvertrag) LI Kraftfahrzeugtechniker<2382> : Kraftfahrzeugtechniker Gewerbeberechtigungen aufrecht Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO1973, jedoch mit Ausschluß von Nahrungs- und Genußmitteln : seit: Samstag, 01. September 2001GF: - Kraftfahrzeugtechniker gem. § 94 Z 13 GewO 1994 : seit: Samstag, 01. September 2001GF: Eduard (bef. Arbeitn.) Linser KFZ-Mechanikergewerbe. : seit: Dienstag, 07. Dezember 1976GF: Eduard Linser Gross- und Einzelhandel mit KFZ aller Art, KFZ-Ersatzteilen und KFZ-Zubehoer, insoweit hiefuer nichtder grossen Kfm. bef.Nachweis Erforderlich ist. : seit: -GF: Eduard Linser Gross- und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugersatzteilen sowie mit Kraftfahrzeugzubehoer, dieses jedoch beschraenkt auf Waren, fuer deren Verkauf der Grosse Befaehigungsnachweis nichtErforderlich ist. (Firmenwortlautaenderung von 'Tip Top Autovertrieb Hans Linser KG' in Linser KG vom 13.9.1974, 1-9572/74). erweitert auf Handelsgewerbe Gemaess Par.103 Abs.1 Lit.B Z.25 Gew.O.1973,jedoch mit Ausschluss von Nahrungs- und Genussmitteln V.22.9.76, 1-12924Ad/76. : seit: -GF: Eduard Linser Kraftfahrzeugmechanikergewerbe. : seit: -GF: Eduard Linser Buch, St.Margarthen 152 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Brandmayr WolfgangDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Brandmayr Wolfgang Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Brandmayr Wolfgang Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Mechatroniker<2381> : Bürokommunikationstechniker Gewerbeberechtigungen aufrecht Bürokommunikationstechniker gem.Par.94 Zif.17 GewO1994 verbunden mit Elektromaschinenbauer, Elektroniker, Radio- und Videoelektr oniker. : seit: Donnerstag, 01. April 1999GF: - Maurach 339 D 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Walter Angerer GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Walter Angerer GmbH Firmenbuchnummer : 52420p Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Walter Angerer GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker<2376> : Gas- und Wasserleitungsinstallateure Lüftungsbauer (neben Gas/Wasserleitungsinst.) Gewerbeberechtigungen aufrecht Gas- und Wasserleitungsinstallationsgewerbe gem. Par.163 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf die Wasserleitungsinstallation. : seit: Freitag, 22. Jänner 1993GF: Walter Angerer Aufstellung von Lueftungsanlagen (einschliesslichKlimaanlagen) der Unterstufe. Nunmehr: Lüftungstechnik gemäß § 94 Ziffer 31 Gew erbeordnung 1994 - rk.17.12.2003! : seit: Mittwoch, 20. Juni 1990GF: Walter Angerer Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagenund Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstufe gem.Par.103 Abs.1 Lit.A Zif.7 Ge w.O.1973. Nunmehr: Heizungstechnik gem.Par.94 Zif.31 GewO 1994, lt.Verst.v.23.1.2004. : seit: Donnerstag, 24. November 1988GF: Walter Angerer Kienbergstraße 33 A/Top 10 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Hubauer Anlagenbau GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Hubauer Anlagenbau GmbH Firmenbuchnummer : 317966y Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Hubauer Anlagenbau GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker<2376> : Gas- und Wasserleitungsinstallateure LI Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede<2374> : Schlosser Gewerbeberechtigungen aufrecht Gas- und Sanitärtechnik gemäß Par 94 Ziffer 25 GewO 1994. : seit: Donnerstag, 20. November 2008GF: Ing. Jürgen Hubauer Schlossergewerbe. : seit: Donnerstag, 20. November 2008GF: Ing. Jürgen Hubauer Am Gießen 17 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Schwaiger RichardDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Schwaiger Richard Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Schwaiger Richard Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker<2376> : Gas- und Wasserleitungsinstallateure LI Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede<2374> : Schlosser Gewerbeberechtigungen aufrecht Gas- und Sanitärtechnik gem. § 94 Z 25 GewO 1994, eingeschränkt auf erdverlegte PE-Leitungen (Kunststoffgasrohrverlegungen) : seit: Donnerstag, 19. April 2007GF: - Schlosser gemäß § 94 Ziffer 59 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf Schweißarbeiten : seit: Dienstag, 01. Juli 2003GF: - Tratzbergstraße 32 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Stocker Hermann Dipl.-Ing. (FH)Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Stocker Hermann Dipl.-Ing. (FH) Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Stocker Hermann Dipl.-Ing. (FH) Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LG Eisen- und Hartwarenhandel<2040> : Einzelhandel Handel mit Eisen, Stahl, Metallen, Eisenwaren u. Werkzeugen LI Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker<2376> : Gas- und Wasserleitungsinstallateure Gewerbeberechtigungen aufrecht Gas- und Sanitärtechnik gemäß § 94 Ziffer 25 Gewerbeordnung 1994 : seit: Donnerstag, 12. Februar 2009GF: - Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Ziffer 31 Gewerbeordnung 1994 : seit: Montag, 12. Jänner 2009GF: - Gewerbeberechtigungen ruhend Handelsgewerbe gem.Par.103 Abs.1 Lit.B Ziff.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel mit Eisenwaren aller Art. : seit: Donnerstag, 26. Juli 1984GF: - Tratzbergstraße 18a 6200 Jenbach mail : Inst.Stocker@aon.at ----------------------------------------------------------------------------- Amplatz AloisDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Amplatz Alois Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Amplatz Alois Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede<2374> : Schlosser Gewerbeberechtigungen aufrecht Schlossergewerbe gem.Par.94 Zif.11 Gewo 1994. : seit: Freitag, 13. Februar 1998GF: - Austraße 11 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Eberharter & Schrattenthaler OGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Eberharter & Schrattenthaler OG Firmenbuchnummer : 182182s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Eberharter & Schrattenthaler OG Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede<2374> : Schlosser Gewerbeberechtigungen aufrecht Schlossergewerbe gem.Par.94 Zif.13 GewO 1994, eingeschränkt auf die Montage von Geländern, Portalen,Schiebeelementen und Zargentüren aus Metall. Nunmehr Schlossergewerbe gem. § 94 Z 13 GewO 1994, ausgenommen schwerer Stahlbau lt. Verst. vom 03.09.2007! : seit: Donnerstag, 01. Juli 1999GF: Michael Schrattenthaler St. Margarethen 154b 6200 Buch bei Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Hörl Manfred - KUNSTSCHMIEDE-METALCREATIONKunstschmiedearbeiten in Messing und Stahl Edelstahlprodukte in edlem Desing .Treibarbeiten in Messing und Kupfer.Objektgestaltung. Firmenname : Hörl Manfred Unternehmensbezeichnung : KUNSTSCHMIEDE-METALCREATION Gründungsjahr : 1983 Anzahl der Mitarbeiter : 5 Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU-3308270 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Hörl Manfred Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede<2374> : Schlosser Gewerbeberechtigungen aufrecht SCHLOSSERGEWERBE. : seit: Freitag, 08. April 1983GF: - Zeisel-Eck 8 6200 Jenbach Telefon * : 0043 5244 63330;Mobil * : 0043 664 1300830;Fax * : 0043 5244 63325;mail : hoerl@metalcreation.at;web : http://www.metalcreation.at/ ----------------------------------------------------------------------------- Jaud Alois - Maschinenbau Jaud AloisMASCHINENBAU WERKZEUGBAU VORRICHTUNGSBAU PRäZISIONSDREHTEILE Firmenname : Jaud Alois Unternehmensbezeichnung : Maschinenbau Jaud Alois Anzahl der Mitarbeiter : 2 Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Jaud Alois Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede<2374> : Schlosser Gewerbeberechtigungen aufrecht Schlossergewerbe gem.Par.94 Zif.11 GewO 1994. : seit: Freitag, 01. Mai 1998GF: - Innstraße 2 6200 Jenbach Telefon * : ++43 (0)676 306 1836 ;Fax * : ++43 (0) 52444 62763 ;mail : aon.we.ma.jaud@aon.at ----------------------------------------------------------------------------- Lugauer Ges.m.b.H.Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Lugauer Ges.m.b.H. Firmenbuchnummer : 60886p Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Lugauer Ges.m.b.H. Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede<2374> : Schlosser Gewerbeberechtigungen aufrecht Schlossergewerbe. : seit: Donnerstag, 18. November 1993GF: Gernot Lugauer Achenseestraße 1-3 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Wallner Hydraulik eUDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Inhaber : Wallner Erich Firmenwortlaut : Wallner Hydraulik eU Firmenbuchnummer : 164788k Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Wallner Erich Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LG Handel mit Maschinen, Computersystemen<2044> : Handel mit techn. u. industriellem Bedarf LI Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede<2374> : Schlosser Gewerbeberechtigungen aufrecht Handelsgewerbe gemäß Par 124 Ziffer 10 GewO 1994, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Hydraulikkomponenten und Einzelteilen f ür Hochdruckreiniger. : seit: Mittwoch, 09. Jänner 2008GF: - Schlosser (Handwerk) gemäß § 94 Ziffer 59 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf Hydraulikservice und Hydraulikreparatur : seit: Dienstag, 01. Jänner 2008GF: - Buch 62 6200 Buch bei Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Wallner-Metall- und Maschinenbau GmbH - SondermaschinenbauANLAGEN- UND SONDERMASCHINENBAU, MASCHINENREPARATUREN Firmenname : Wallner-Metall- und Maschinenbau GmbH Unternehmensbezeichnung : Sondermaschinenbau Firmenbuchnummer : 54581t Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Allgemeine Geschäftsbedingungen : " target : "_blank"> Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Wallner-Metall- und Maschinenbau GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede<2374> : Schlosser Gewerbeberechtigungen aufrecht SCHLOSSERGEWERBE GEM.PAR.94 ZIF.71 GEW.O.1973. : seit: Donnerstag, 31. Mai 1990GF: Walter Wallner Buch 62 6200 Jenbach Telefon * : 05244/64193 ;Fax * : 05244/64193-23 ;mail : wallner.gmbh@magnet.at ----------------------------------------------------------------------------- Winkler Dietmar Dipl.-Ing.Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Winkler Dietmar Dipl.-Ing. Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Winkler Dietmar Dipl.-Ing. Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede<2374> : Schlosser Gewerbeberechtigungen aufrecht Schlossergewerbe. : seit: Mittwoch, 01. Jänner 1997GF: - Austraße 8 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Anton Egger OEGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Anton Egger OEG Firmenbuchnummer : 32194w Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Anton Egger OEG Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Holzbau<2356> : Zimmermeister Gewerbeberechtigungen aufrecht Zimmermeistergewerbe gem. Par.219 Gew.O.1973. : seit: Mittwoch, 27. Oktober 1993GF: Engelbert Josef Holzknecht Schießstandstraße 6 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Penz AloisDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Penz Alois Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Penz Alois Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Holzbau<2356> : Zimmermeister Gewerbeberechtigungen aufrecht Zimmermeistergewerbe gem.Par.158 Gew.O.1973. : seit: Dienstag, 11. September 1990GF: - Maurach 231C 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Bozic PejoDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Bozic Pejo Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Bozic Pejo Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Bauhilfsgewerbe<2354> : Stukkateur und Trockenausbauer Gewerbeberechtigungen aufrecht Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Ziffer 67 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf Trockenausbau : seit: Mittwoch, 29. Oktober 2008GF: - Schalserstraße 3 6200 Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- CT Trockenbau Oberladstätter & Haberl OEGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : CT Trockenbau Oberladstätter & Haberl OEG Firmenbuchnummer : 282079y Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : CT Trockenbau Oberladstätter & Haberl OEG Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Bauhilfsgewerbe<2354> : Stukkateur und Trockenausbauer Gewerbeberechtigungen aufrecht Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Ziffer 67 Gewerbeordnung 1994 : seit: Freitag, 01. September 2006GF: Dipl.-Ing. (FH) Doris Mühlbacher Buch 120 6200 Buch bei Jenbach ----------------------------------------------------------------------------- Fischbacher RobertDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Fischbacher Robert Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Fischbacher Robert Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Bauhilfsgewerbe<2354> : Stukkateur und Trockenausbauer Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer Gewerbeberechtigungen aufrecht Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer gemäß § 94Z 79 GewO 1994, eingeschränkt auf Branddämmer fürHart- und Weichabschottungen : seit: Samstag, 07. Dezember 2002GF: - Stukkateur - beschränkt auf die Verlegung von Gipskartonplatten : seit: Mittwoch, 28. Oktober 1992GF: - Maurach 310 6200 Buch bei Jenbach -----------------------------------------------------------------------------
|
||||||